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Sicherheit
Die Mitarbeiter der Ehrwalder Almbahn tun ihr möglichstes, um einen absolut sicheren Skitag für unsere Gäste zu gewährleisten. Dazu gehören die tägliche Pistenpräpierung und permanente Kontrollfahrten des Pistendienstes genauso wie regelmäßige Revisionen und Schulungen. Fotos und Informationen dazu finden Sie unter Hinter den Kulissen.
Einen entscheidenden Beitrag zu einem sicheren und damit schönen Skitag leisten Sie als Gast natürlich auch.
Pistenmarkierung und -kennzeichnung
Befahren Sie nur die gesicherten Pisten und beachten Sie unbedingt die Sicherheitshinweise. Unsere Skipisten sind nach Schwierigkeitsgraden in drei Klassen eingestuft. Der Skifahrer oder Snowboarder soll dadurch vor dem Start zu einer Abfahrt die Möglichkeit haben, sich über die Anforderungen der Pisten zu informieren. Alle Pisten haben Randmarkierungen. Panoramaübersichten an Tal- und Bergstationen unterstützen die Orientierung und helfen bei der Wahl der richtigen Skiabfahrt. Verlassen Sie die markierten Pisten nicht und beachten Sie die Betriebszeiten. Außerhalb der Betriebszeiten sind Windenmaschinen mit Seil zur Pistenpräparierung im Einsatz. Ein Befahren der Pisten zu diesen Zeiten kann lebensgefährlich sein.
Pistenrettungdienst / Notfall / Unfall
Während der Betriebszeiten unserer Bahnen wird die Pistenrettung durch die geschulten Mitarbeiter der Ehrwalder Almbahn bzw. durch die Bergrettung Ehrwald durchgeführt. Unfallmeldestellen sind alle Liftstationen bzw. die Ehrwalder Almabahn unter der Telefonnummer: +43(0)5673-2468. Der Pistenrettungsdienst überwacht nur die markierten und geöffneten Pisten.
FIS-Pistenregeln
Kennen Sie die Pistenregeln des internationalen Skiverbandes? Wenn nicht, dann lesen Sie weiter:
1. Rücksichtnahme auf die anderen Skifahrer und Snowboarder Jeder Skifahrer und Snowboarder muss sich so verhalten, dass er keinen anderen gefährdet oder schädigt.
2. Beherrschung der Geschwindigkeit und der Fahrweise Jeder Skifahrer und Snowboarder muss auf Sicht fahren. Er muss seine Geschwindigkeit und seine Fahrweise seinem Können und den Gelände-, Schnee- und Witterungsverhältnissen sowie der Verkehrsdichte anpassen.
3. Wahl der Fahrspur Der von hinten kommende Skifahrer und Snowboarder muss seine Fahrspur so wählen, dass er vor ihm fahrende Skifahrer und Snowboarder nicht gefährdet.
4. Überholen Überholt werden darf von oben oder unten, von rechts oder von links, aber immer nur mit einem Abstand, der dem überholten Skifahrer oder Snowboarder für alle seine Bewegungen genügend Raum lässt.
5. Einfahren, Anfahren und hangaufwärts Fahren Jeder Skifahrer und Snowboarder, der in eine Abfahrt einfahren, nach einem Halt wieder anfahren oder hangaufwärts schwingen oder fahren will, muss sich nach oben und unten vergewissern, dass er dies ohne Gefahr für sich und andere tun kann.
6. Anhalten Jeder Skifahrer und Snowboarder muss es vermeiden, sich ohne Not an engen oder unübersichtlichen Stellen einer Abfahrt aufzuhalten. Ein gestürzter Skifahrer oder Snowboarder muss eine solche Stelle so schnell wie möglich freimachen.
7. Aufstieg und Abstieg Ein Skifahrer oder Snowboarder, der aufsteigt oder zu Fuss absteigt, muss den Rand der Abfahrt benutzen.
8. Beachten der Zeichen Jeder Skifahrer und Snowboarder muss die Markierung und die Signalisation beachten.
9. Hilfeleistung Bei Unfällen ist jeder Skifahrer und Snowboarder zur Hilfeleistung verpflichtet.
10. Ausweispflicht Jeder Skifahrer und Snowboarder, ob Zeuge oder Beteiligter, ob verantwortlich oder nicht, muss im Falle eines Unfalles seine Personalien angeben.
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